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Iconic
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10435 Berlin, Germany

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Mateo Bello Gularte
E-Mail: hello@byiconic.com
Phone: +49 (0) 30 263 151 73

HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.01.2012

§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Iconic erbringt ihre Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher
mit Iconic geschlossener Verträge sind und werden. Einkaufs- und
Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch ohne dass ihnen ausdrücklich
widersprochen wird, nur dann verbindlich, wenn sie für den jeweiligen Vertrag von
Iconic schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Angebote

1. Iconic ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden.

2. Iconic behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige
gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen
Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
vor. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen
Dritten nicht zugängig gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
Iconic nicht anderweitig genutzt werden.

§ 3 Leistungen von Iconic

1. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und
Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Leistungen für Text-, Bild- oder Tonmaterial, von Software, von gewerblichen und
nicht-gewerblichen Schutzrechten, die Datenerfassung und die Übermittlung von
Arbeitsergebnissen an Provider sind nicht im Leistungsumfang enthalten, wenn nicht
ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Soweit Iconic diese zusätzlichen
Leistungen erbringt, sind diese vom Kunden neben der vereinbarten Vergütung zusätzlich
zu vergüten.

3. Iconic ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden
Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den
vereinbarten Anforderungen entsprechen.

§ 4 Leistungsfristen

1. Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen
oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.

2. Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von DE FALCON
nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder
Subunternehmer von Iconic betrifft, verlängert sich die Frist um die
Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede
Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.

3. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im
Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen
Vermögensverhältnissen ein, ist Iconic berechtigt, die weitere Bearbeitung
des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.

§ 5 Abnahme, Anzeige von Mängeln

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Iconic binnen 8
Kalendertagen nach Zurverfügungstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb
dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die von Iconic
erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des
Kunden als Abnahme.

2. Offenkundige Mängel sind Iconic innerhalb der von Abs. 1 bestimmten
Frist von 8 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist Iconic
nicht zur Gewährleistung verpflichtet. Der Kunde hat Iconic die

Fehleranalyse und die Beseitigung eines Mangels zu ermöglichen.

3. Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm
zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu
treffen und im Übrigen Iconic unverzüglich zu informieren.

§ 6 Preise, Zahlungen

1. Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise
der jeweiligen Preisliste von Iconic.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu
zahlen.

3. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von Iconic zu vertreten sind,
nicht ausgeführt, so kann Iconic – ohne dass es eines Schadensnachweises
bedürfte – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen.
Wird ein angefangener Auftrag aus von Iconic nicht zu vertretenden
Gründen nicht fertig gestellt, so steht Iconic das volle Honorar zu. Als
angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von
Iconic begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein
Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. Die Kosten einer
Vorproduktion betragen grundsätzlich 50%. Diese werden nicht zur Angebotssumme
addiert, sondern stellen lediglich einen Sockelbetrag dar, falls sich der Auftraggeber und
Iconic nicht einig werden.

4. Iconic ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen
Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung
für Erfüllungsgehilfen übernimmt Iconic nicht.
5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung ist DE FALCON
gegenüber nur mit einer unbestrittenen oder mit einer rechtskräftig festgestellten
Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen,
die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat Iconic unverzüglich über den Wechsel der
Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.

2. Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an Iconic in für
Iconic weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit
Iconic einvernehmlich abgestimmt werden.

3. Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten
ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von Iconic be- oder verarbeiteten
Daten vor ihrer entgültigen Verwendung auf Anforderung von DE FALCON zu
prüfen und zu genehmigen.

4. Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen
und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und
sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der Iconic obliegenden
Leistungen erforderlich sind.

5. Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der Iconic dadurch entsteht,
dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der von DE FALCON
zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt
oder Rechte Dritter verletzt, soweit Iconic diesen Verstoß bei der ihr
zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.

§ 8 Geheimhaltung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im

Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Iconic bekannt gewordenen
oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.

§ 9 Urheber- und Leistungsschutzrechte

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt Iconic dem
Kunden an den Produktionen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen ein nicht
ausschließliches Nutzungsrecht für den Kunden ein. Zur Nutzung für andere Zwecke
bedarf der Kunde der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DE FALCON.
Die Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte sowie die Einräumung auf Dritte
sowie die Einräumung von Unterlizenzen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von Iconic nicht gestattet. Entsprechendes gilt für die Weitergabe von
Produktionen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen.

2. Bei der Verwendung seines Werkes hat Iconic Anspruch, in
branchenüblicher Weise als Urheber bezeichnet zu werden (Beschriftung sämtlicher
Sendekopien, Copyright-Vermerk im Vor- oder Abspann bei Bildtonträgern u.ä.).
Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Mitteilung an Iconic nicht
berechtigt, die von Iconic angegebene Werkbezeichnung bzw. den vom
Auftraggeber verwendeten bzw. angemeldeten Titel einer Produktion zu verändern. Der
Auftraggeber erfüllt für die von ihm vorgenommene oder beauftragte Vervielfältigung
und Verbreitung der Komposition alle anfallenden gesetzlichen oder vertraglichen
Urheberrechtsverbindlichkeiten.

3. Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von Iconic oder der von
Iconic beschafften Nutzungsrechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er
die Forderungen von Iconic aus dem zugrundeliegenden Vertrag vollständig
beglichen hat.

§ 10 Haftung von Iconic

Die Haftung von Iconic für die Verletzung vertraglicher oder
vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit Iconic nur leichte
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig
verletzt, so ist die Haftung von Iconic auf den voraussehbaren Schaden
begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden
bei Vertragsschluss. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder
Garantieübernahmen. Iconic gewährleistet, dass die Vertragsprodukte
nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,
behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software und Hardware unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die technischen Daten, Produktinformationen
und Beschreibungen stellen allein keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Eine Zusicherung von Eigenschaften besteht nur, wenn diese ausdrücklich von
Iconic schriftlich bestätigt wurden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen
sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand,
Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art/ falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten sowie jeglicher
Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, das diese Umstände nicht ursächlich
für die gerügten Mängel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

§ 11 Mängelansprüche
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware
unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist,
zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige
zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei
denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar

war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer
Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

§ 12 Beschränkung der Gewährleistung

(1) Ist der Kauf von Produkten für beide Teile ein Handelsgeschäft (B2B), so beschränkt
sich die Gewährleistung auf 12 Monate.

§ 13 Unterlagen und Daten des Kunden

1. Iconic wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in
eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder
Daten ist Sache des Kunden.

2. Unterlagen und Daten des Kunden wird Iconic für die Dauer von 3
Monaten ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert
halten. Nach Ablauf dieser Frist ist Iconic zur Vernichtung der Unterlagen
und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde
zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.

§ 14 Sonstiges

1. Erfüllungsort ist der Sitz von Iconic.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das
Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt
nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder
Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt.

5. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
der Sitz von Iconic. Iconic ist berechtigt, auch an jedem
anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen